AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingun­gen der Peter Barth GmbH

Funckstr. 86-86a, 42115 Wuppertal

I. Geltende Bedingungen

Für unsere sämtlichen Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten die Bestimmungen der „Verdinungsordnung für Bauleistungen, Teil B“ (VOB/B), deren vollständiger Text im Anschluss an die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Anlage abgedruckt ist, außerdem unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Anlage abgedruckt ist, außerdem unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigen.

II. Angebote, Kaufmännische Bestätigungsschreiben

1. An unsere Angebote sind wir für einen Zeitraum von 24 Werktagen nach Zugang bei dem Adressaten gebunden.
2. Kaufmännische Bestätigungsschreiben unseres Vertragspartners bewirken auch ohne unseren Widerspruch nicht, dass ein Vertrag mit einem von unserem Angebot und unseren sonstigen schriftlichen Erklärungen abweichenden Inhalt zustande kommt.

III. Eigentum, Urheberrechte, Geheimhaltung

1. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Berechnungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kopien und sonstigen Unterlagen oder Daten, die unser Vertragspartner von uns oder auf unsere Veranlassung von Dritten erhalten hat, stehen uns die uneingeschränkten Eigentums- und Urheberrechte zu. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Vertragspartners an solchen Gegenständen und Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche unseres Vertragspartners, aus denen sich ein Zurückhaltungsrecht ergeben könnte, sind von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2. Unsere Vertragspartner und wir sind wechselseitig verpflichtet, alle uns aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen hierüber zu bewahren. Wir uns unser Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen solche kaufmännischen oder technischen Einzelheiten an Dritte weitergeben oder vervielfältigen.
3. Soweit kein Eigentumsverlust vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

IV. Genehmigungen

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind von unserem Vertragspartner als Auftraggeber zu beschaffen. Wir haben ihm die hierzu von uns als Auftragnehmer beizusteuernden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

V. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
3. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.

VI. Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verbraucher, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanforderungen aufrechnen.
3. Zahlungen unseres Vertragspartners sind in bar oder durch Überweisung in deutscher Währung zu leisten. Schecks oder Wechsel nehmen wir nur bei entsprechender Vereinbarung und dann auch nur erfüllungshalber an. Alle hierbei anfallenden Kosten und Spesen hat unser Vertragspartner zu tragen.
4. Tritt eines der nachfolgend bezeichneten Ereignisse ein oder wird uns ein solches Ereignis, das schon bei Vertragsabschluss vorlag, erst nach Vertragsabschluss bekannt, so können wir Vorauszahlungen in Höhe des vereinbarten Preises durch unseren Vertragspartner verlangen.
Darüber hinaus vereinbarte oder gewährte Zahlungsziele widerrufen bzw. laufende Wechsel zurückgeben und sofortige Zahlung verlangen. Dies gilt für folgende Ereignisse:
  • Unser Vertragspartner beantragt die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, es wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen unseres Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt.
  • Es liegt eine schriftliche Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei vor, aus der sich die Kreditunwürdigkeit unseres Vertragspartners (z.B. Bonitätsindex der Creditrefom >3,0) oder eine erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ergibt oder ein von uns entgegen genommener Scheck oder Wechsel unseres Vertragspartners wird nicht eingelöst und geht zu Protest.
Kommt unser Vertragspartner in diesen Fällen unseren berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht nach, obwohl wir ihm erklärt haben, dass wir nach Fristablauf die Annahme weiterer Leistungen durch ihn ablehnen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt Leistung zu verlangen, dies allerdings nur im Hinblick auf den von uns noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.

VII. Abnahme

Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung).

VIII. Vorzeitige Inbetriebnahme

Werden auf Verlangen unseres Vertragspartners bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat unser Vertragspartner bei drohendem Frosteinbruch entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen oder uns mit der Durchführung solcher Maßnahmen zu beauftragen. Für Schäden an einer vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen unseres Vertragspartners haben, haften wir nicht.

IX. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Wuppertal, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dabei haben wir jedoch das Recht, unseren Vertragspartner vor jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.