In NRW dürfen bestimmte Wohnungen nur noch so gebaut werden, dass sie möglichst barrierefrei sind. Dadurch soll es Menschen bis ins hohe Alter oder bei sonstiger eingeschränkter Mobilität möglich sein, die Wohnräume möglichst selbstständig zu nutzen.
Da sich diese Regelung nur auf Neubauten bezieht, sehen sich viele Menschen bei einsetzenden motorischen Einschränkungen weiterhin dazu gezwungen, ihren Wohnraum entsprechend anpassen zu lassen, wenn sie weiterhin darin leben möchten. Besonders die Nutzung des Badezimmers kann bei eingeschränkter Mobilität zur Herausforderung werden. Die Lösung: Ein barrierefreies Badezimmer.
Was ist ein barrierefreies Bad?
Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind darauf angewiesen, dass ihr Badezimmer bestimmte Kriterien erfüllt. Sitzt eine Person im Rollstuhl, benötigt sie zum Beispiel besonders viel Bewegungsfreiraum und eine sogenannte bodengleiche Dusche, deren Duschfläche sich auf gleicher Höhe mit dem Badezimmerboden befindet und keine Einstiegskante aufweist. Ein barrierefreies Bad ermöglicht also das Waschen, Duschen und Baden ohne Hürden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über weitere Maßnahmen, die der Barrierefreiheit im Badezimmer dienen.
Badezimmer barrierefrei umbauen
Ist die körperliche Einschränkung nicht so weit fortgeschritten, kann schon der Einsatz kleiner Helfer, wie einer Toilettensitz-Erhöhung, einem Duschhocker oder Haltegriffen ausreichen, um die Nutzung des Badezimmers zu erleichtern. Die gute Nachricht: Diese Dinge können ärztlich verordnet und anteilig oder vollständig durch Ihre Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Sprechen Sie einfach Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse darauf an.
Müssen Sie Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen, können Sie eine teilweise Badsanierung durchführen lassen. Hierfür beauftragen Sie am besten ein auf Badsanierungen spezialisiertes Handwerksunternehmen. Meist ist es der Einstieg in die Badewanne oder Dusche, der bei körperlichen Einschränkungen besonders schwerfällt. Ein Umbau von Dusche oder Badewanne kann also bereits ausreichen, um die problemlose Nutzung des Badezimmers weiterhin zu gewährleisten.
Ist eine vollständige Barrierefreiheit gewünscht, kommen Sie um eine komplette Badsanierung meist nicht herum. Um als barrierefrei zu gelten – und das ist wichtig, wenn Sie einen KfW-Zuschuss beantragen möchten – muss ein Badezimmer der DIN-Norm gerecht werden. Diese hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens in einem entsprechenden Dokument festgelegt: der Norm „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“.
Die dort geschilderten Regelungen, die sich auf den Bau von Badezimmern beziehen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Aber Achtung: Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. Die hier festgehaltenen Informationen beziehen sich auf das Land NRW.
Barrierefreies Badezimmer planen
- Eine Drehflügeltür darf nicht INS Badezimmer HINEIN öffnen, um eine Blockade von innen zu vermeiden.
- Die Tür muss von außen zu entriegeln sein.
- Die Armaturen sollten über einen Hebel verfügen oder berührungslos (dann in Kombination mit einer Temperaturbegrenzung auf 45 °C) funktionieren.
- Für Menschen mit schwacher Sehkraft ist es wichtig, dass sich die Bad-Möbel farblich von ihrer Umgebung abheben.
- Vor den Sanitärobjekten sowie im Duschplatz ist eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm und für Rollstuhlfahrer von 150 x 150 cm einzuhalten. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Barrierefreies WC
Der Gang zur Toilette ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Herausforderung. Um sich von dem WC selbstständig wieder erheben zu können, sind viele Menschen auf Armstützen angewiesen, die links und rechts von der Toilette angebracht werden. Im Rollstuhl sitzende Personen brauchen beim Toilettengang unter Umständen Hilfestellung durch eine andere Person. Dann ist es wichtig, dass beidseitig neben dem WC genügend Bewegungsraum vorhanden ist.
- Es ist ein seitlicher Mindestabstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten einzuhalten.
- Für Rollstuhlfahrer muss eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm eingehalten werden
- Für Rollstuhlfahrer muss die Bewegungsfläche neben dem WC-Becken mindestens 70 cm tief sein.
- Für Rollstuhlfahrer muss die Bewegungsfläche neben dem WC-Becken mindestens 90 cm breit sein (an der Zugangsseite) und mindestens 30 cm für Helfer (an der gegenüberliegenden Seite).
Für Rollstuhlfahrer müssen folgende Bedienelemente und Stützen vorhanden sein:
- eine Rückenstütze (55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens)
- eine Spülung, die im Sitzen bedienbar ist (ohne dass der Benutzer seine Position ändern muss); bei berührungslosen Spülungen: ein ungewolltes Auslösen darf nicht möglich sein
- ein Toilettenpapierhalter, der ohne Veränderung der Sitzposition greifbar ist
- sog. Stützklappgriffe*
Barrierefreie Dusche
Die Nutzung einer barrierefreien Dusche ist sehr viel sicherer als die einer Badewanne. Um als barrierefrei bezeichnet werden zu können, muss die Dusche stufenlos begeh- oder befahrbar sein.
- Bodengleichheit mit einer Absenkung von max. 2 cm
- Rutschhemmende Bodenbeläge (Achtung: Hierfür gibt es wieder spezielle Anforderungen; Sprechen Sie mit Ihrem Badplaner!)
- Für Rollstuhlfahrer muss es möglich sein, dass die Dusche mit einem Dusch-Klappsitz mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm nachgerüstet werden kann.
- Dieser muss für Rollstuhlfahrer wiederum mit hochklappbaren Stützgriffen nachrüstbar sein.
- Für Rollstuhlfahrer muss eine Einhebel-Duscharmatur vorhanden sein (Höhe: 85 cm).
Barrierefreie Badewanne
Das Besteigen einer Badewanne ist für motorisch unflexible Menschen eine besondere Herausforderung, die manchmal mit einer Dusche umgangen werden kann. Möchten Sie nicht auf eine Badewanne verzichten, z.B. aus therapeutischen Zwecken, kann eine Badewanne mit Tür die Unfallgefahr reduzieren. Der Einbau eines Badewanneneinstiegs oder einer Badewanne mit Tür wird von der KfW unterstützt. Für Rollstuhlfahrer muss die Badewanne Laut DIN-Norm mit einem Lift nutzbar sein.
Barrierefreies Waschbecken
- Der Platz unter dem Waschbecken muss freigehalten werden.
- Für Rollstuhlfahrer: Einbauhöhe darf 80 cm nicht überschreiten
- Für Rollstuhlfahrer: Unterfahrbarkeit von mind. 55 cm Tiefe; Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches von höchstens 40 cm
- Für Rollstuhlfahrer: mind. 90 cm Beinfreiraum (Breite)
- Für Rollstuhlfahrer: mind. 100 cm hoher Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch
Wer bekommt Zuschuss beim Badumbau?
Die KfW-Bank bezuschusst die Reduzierung von Barrieren in Ihrem Zuhause, und zwar unabhängig von Ihrem Alter. Ob Sie also aufgrund einer eingeschränkten Mobilität im Alter oder einer anderen Beeinträchtigung Ihr Badezimmer barrierefrei gestalten möchten, spielt keine Rolle. Im Programm „Barrierereduzierung“ bezuschusst die KfW Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent (bis zu 6.250 Euro) der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nach der oben beschriebenen DIN-Norm durchgeführt werden.
Ein anderer Weg zur Förderung führt über die Pflegekasse. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass ein Haushaltsmitglied über einen anerkannten Pflegegrad verfügt. Ein Badumbau kann dann im Rahmen von „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Dieser Betrag zählt pro Kopf und kann sich bis auf 16.000 Euro summieren, falls mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben. Die Antragstellung läuft über die Pflegekasse, welcher Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Eine Einhaltung der DIN-Norm ist nicht zwingend notwendig.
*Armstützen, die in einem Abstand von 65 bis 70 cm links und rechts neben der Toilette angebracht werden, nach oben hin einklappbar sind, 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen und mit wenig Aufwand bedienbar sind; Oberkante muss 28 cm über der Sitzhöhe sein; die Befestigung muss eine Punktlast von mind. 1 kN am Griffende aushalten.