Aktenordner mit der Beschriftung Anträge und Fördermittel
Die Bundesregierung richtet die Gebäudeförderung künftig neu aus. (©Zerbor, AdobeStock)

BEG-Stopp: Förderfähige Anträge weiter genehmigt

Nachdem die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude letzte Woche gestoppt hat, gibt es nun Neuigkeiten: Alle bis zum 24.01. eingegangenen Anträge werden weiterhin berücksichtigt.

Für Antragsteller auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es gute Nachrichten: Alle bis zum 24.01. (einschließlich 23.01.) eingegangenen Anträge sollen weiterhin berücksichtigt und förderfähige Anträge genehmigt werden. Darüber informierten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Für alle Betroffenen biete das eine gute und rechtssichere Lösung. Rund 24.000 Anträge werden nun von der KfW geprüft. Mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berät sie sich derzeit über einen Neustart der BEG.

Anträge in Höhe von 20 Milliarden Euro Fördervolumen

Die KfW hatte die Förderung am 24.01. gestoppt, da zwischen November 2021 und Ende Januar Anträge in Höhe von 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen waren. Bei gleichzeitiger Vorläufigkeit der Haushaltsführung entschied sich der Vorstand in Rücksprache mit dem BMWK für einen Programmstopp.

Die Gebäudeförderung soll in Zukunft komplett neu ausgerichtet werden. Ziel sei es, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitliche Förderung für neue Gebäude aufzusetzen, wie die Regierung sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart hat.

Sie haben vor dem 24.01. einen Antrag gestellt? Hier erfahren Sie, wie es nun weitergeht.

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