Vermieter sollen sich künftig an den CO2-Abgaben fürs Heizen beteiligen. Um diese niedrig zu halten, können Sie die Energiebilanz des Gebäudes verbessern.
Seit einer Bekanntgabe der Bundesregierung im Frühjahr steht fest: Zum neuen Jahresbeginn sollen sich Vermieter durch ein Stufenmodell an der Klimaabgabe beim Heizen beteiligen. Die neue Regelung soll als Anreiz dienen, beim Bauen und Sanieren für mehr Klimaschutz zu sorgen.
Bisher zahlten Mieter die CO2-Abgabe allein – unabhängig von der Häuserdämmung und dem Zustand der Heizung. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 auf 55 Euro erhöht und ab 2023 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Vom neuen Modell sind alle Wohngebäude betroffen, die einen Brennstoff nutzen, welcher unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fällt – inklusive Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung. Wieviel welche Partei zahlt, soll auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt werden.
Was Vermieter jetzt tun können
Um die CO2-Abgabe gering zu halten, können Vermieter beim Sanieren und Bauen einen möglichst effizienten Standard anstreben. Im Detail bedeutet das laut Pressemitteilung der Regierung Folgendes:
„Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.“
Das 10-Stufenmodell im Detail:
CO2-Abgabe in kg pro m2/a
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Kosten für Mieter
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Kosten für Vermieter
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---|---|---|
< 12
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100 %
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0 %
|
12-<17
|
90 %
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10 %
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17-<22
|
80 %
|
20 %
|
22-<27
|
70 %
|
30 %
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27-<32
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60 %
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40 %
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32-<37
|
50 %
|
50 %
|
37-<42
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40 %
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60 %
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42-<47
|
30 %
|
70%
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47-<52
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20 %
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80 %
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>=52
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10 %
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90 %
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Maßnahmen zum nachhaltigen und effizienten Heizen für Privatpersonen mithilfe attraktiver Kredite für ganze Wohngebäude und Zuschüssen für Einzelmaßnahmen. Die Antragstellung für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Förderungen und stellen Ihnen einen zertifizierten Energieberater zur Seite.
Künftige Entwicklungen
Der Bundesrat möchte nun prüfen lassen, ob eine Ermittlung der CO2-Kosten auch auf einer verbrauchsunabhängigen Grundlage mithilfe des Energiebedarfsausweises möglich ist. Dieser weist jedem Gebäude eine energetische Qualität zu.
Auch auf Gewerberäume soll das Stufenmodell künftig angewandt werden. Für 2023 sieht die Regierung für Nichtwohngebäude zunächst eine Aufteilung von 50:50 vor. Ein Stufenmodell ist für Ende 2025 angedacht.
Quellen:
„Fairness bei den CO2-Kosten“, Pressemitteilung der Bundesregierung (03.04.2022)
„ZIA zur Kabinettsentscheidung über die CO2-Preisverteilung zwischen Vermietern und Mietern“, Pressemitteilung des ZIA (25.05.2022)
„C02-Aufteilung: Bundesrat setzt auf Energieausweis”, Haufe Online Redaktion (08.08.2022)