Zeichnung eines modernen, luxuriösen Badezimmers
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Was zahlt die Krankenkasse für den Badumbau?

Oft werden wir gefragt "Was zahlt die Krankenkasse für den Badumbau?" Die Antwort vorweg: Die Krankenkasse ist nicht zuständig für die Bezuschussung von Badsanierungen. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie sich für Zuschüsse aber an Ihre Pflegekasse wenden.

Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angegliedert. Möchten Sie Ihr Badezimmer altersgerecht oder behindertengerecht umbauen lassen, haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Für die Umsetzung sogenannter „Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen“ müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Für Ihr Badezimmer können Sie unter anderem einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Waschbecken oder eine bodengleiche Dusche bekommen. Was bezuschusst wird, und welche Anforderungen die Einzelmaßnahmen erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Der Fördersatz beträgt maximal 4.000 Euro pro Person. Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, kann jede Person einen Antrag stellen. Der Zuschuss ist dann auf 16.000 Euro begrenzt.

Krankenkasse bezuschusst Hilfsmittel

Zwar ist die Krankenkasse nicht zuständig für die Förderung von Badsanierungen, Sie haben aber die Chance auf einen Krankenkassenzuschlag für bestimmte Hilfsmittel fürs Badezimmer. Hierzu gehören unter anderem Badewannenlifter, Duschhilfen, Sicherheitsgriffe und Toilettensitze.

Hilfsmittel müssen in der Regel von Ihrem Arzt verordnet werden. Unter Umständen können Sie eine Hilfsmittelversorgung auch direkt bei der Krankenkasse beantragen oder durch eine Pflegekraft empfehlen lassen. Das Prozedere unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Nachdem die Verordnung genehmigt wurde, können Sie das Hilfsmittel in einem Sanitätshaus oder in der Apotheke bestellen oder kaufen.

Wann zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Die Ihrer Krankenkasse angegliederte Pflegekasse übernimmt nur dann einen Teil der Kosten für eine Badsanierung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse genehmigt einen Zuschuss nur dann, wenn durch den geplanten Umbau die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verbessert wird. Ein „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ kann auch mehr als einmal gestellt werden. Übrigens: mit dem Begriff „Maßnahme“ ist in diesem Fall keine Einzelmaßnahme gemeint, sondern alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, um das Wohnumfeld auf den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person anzupassen. Ein erneuter Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person so sehr verschlechtert, dass erneute Umbauten notwendig werden. Es steht Ihnen offen, den Antrag auf Förderung erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zu stellen. Möchten Sie aber sicher gehen, dass Sie nicht auf den Gesamtkosten sitzen bleiben, weil Sie vielleicht nicht die nötigen Anforderungen erfüllen, sollten Sie den Antrag stellen und genehmigt bekommen, BEVOR Sie mit der Badsanierung beginnen. Nach Beendigung der Umbauten können Sie die Rechnungen des Handwerksunternehmens dann einfach bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Anträge sind meist online auf den Websites der Pflegekassen zu finden, können aber auch telefonisch angefordert werden.

Welche Informationen werden benötigt?

Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie eine Kontoverbindung angeben, damit Sie den Zuschuss auch erhalten. Im Falle einer sogenannten Abtretungserklärung kann die Bezahlung des Handwerksbetriebs auch direkt von der Pflegekasse übernommen werden. Auf diese Weise muss der Antragsteller nicht in Vorleistung treten. Des Weiteren müssen Sie erklären, wieso der Umbau nötig ist und die Baumaßnahmen im Detail beschreiben. Auch die Kostenvoranschläge des ausführenden Betriebs müssen angegeben werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.

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