Die Krankenkasse ist nicht zuständig für die Bezuschussung von Badsanierungen. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie sich für Zuschüsse an Ihre Pflegekasse wenden.
Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angegliedert. Möchten Sie Ihr Badezimmer altersgerecht oder behindertengerecht umbauen lassen, haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Für die Umsetzung sogenannter „Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen“ müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Für Ihr Badezimmer können Sie unter anderem einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Waschbecken oder eine bodengleiche Dusche bekommen. Was bezuschusst wird, und welche Anforderungen die Einzelmaßnahmen erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
Der Fördersatz beträgt maximal 4.000 Euro pro Person. Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, kann jede Person einen Antrag stellen. Der Zuschuss ist dann auf 16.000 Euro begrenzt.
Krankenkasse bezuschusst Hilfsmittel
Zwar ist die Krankenkasse nicht zuständig für die Förderung von Badsanierungen, Sie haben aber die Chance auf einen Krankenkassenzuschlag für bestimmte Hilfsmittel fürs Badezimmer. Hierzu gehören unter anderem Badewannenlifter, Duschhilfen, Sicherheitsgriffe und Toilettensitze.
Hilfsmittel müssen in der Regel von Ihrem Arzt verordnet werden. Unter Umständen können Sie eine Hilfsmittelversorgung auch direkt bei der Krankenkasse beantragen oder durch eine Pflegekraft empfehlen lassen. Das Prozedere unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Nachdem die Verordnung genehmigt wurde, können Sie das Hilfsmittel in einem Sanitätshaus oder in der Apotheke bestellen oder kaufen.
Wann zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
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