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Förderung Heizung 2024
Für klimafreundliches Heizen
Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich. So sieht es das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz vor. In Neubauten im Neubaugebiet dürfen schon seit dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden. Wer in eine neue Heizung investiert, kann von Förderungen Gebrauch machen.
Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.
Staatliche Förderung für neue Heizung ab 2024
Bis zu 70 %
Es gibt ab 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent für jeden, der auf Erneuerbare Energien umsteigt. Wer eine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht, kann sich zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten sichern. Darüber hinaus gibt es eine 30-prozentige Förderung für Menschen mit geringem Einkommen. Werden verschiedene Boni kombiniert, liegt der maximale Fördersatz bei 70 Prozent der Investitionskosten.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.
Staatliche Fördersätze*:
Maßnahme/Kondition | Förderung |
---|---|
Umstieg auf Erneuerbares Heizen | 30 % Grundförderung |
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen bis zu 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
Welche Heizungen werden staatlich gefördert?
Möchten Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen, stehen Ihnen folgende technologische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt
Wichtige Hinweise zur Beantragung einer Heizungsförderung
KfW** & BAFA
- Die Heizungsförderung ist sowohl über die KfW als auch über die BAFA für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhältlich.
- Die Förderung ist im Januar stufenweise gestartet. Antragsbeginn ist aber voraussichtlich der 27.02.2024.
- Berechtigt sind zunächst Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen. Weitere Antragsgruppen folgen später.
- Neben den oben genannten Zuschüssen ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen über die KfW erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ohne die vorherige Zusage von der KfW oder der BAFA ist nicht möglich.
- Wer ein konkretes Vorhaben plant und einen Zuschuss beantragen möchte, kann sich bereits ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
- Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der KfW-Seite zur Heizungsförderung.
Welche Heizungen können durch die KfW finanziert werden?**
Die KfW fördert Errichtungen, Erweiterungen und den Erwerb folgender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für die Planung, Projektierung und Installation:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas und Biogasleitungen
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Kredit beantragen
Den Kredit müssen Sie bei Ihrer Bank beantragen. Mit dem KfW-Förderassistenten kann der Antrag vorbereitet werden.
*Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
**Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Wissenswertes
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