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Förderung Heizung
Umweltschonend heizen war nie so einfach
Eine neue Heizung ist teuer und für viele Menschen nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Einen Anreiz zum nachhaltigen und effizienten Heizen gibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Form von Krediten für ganze Wohngebäude (BEG WG) und Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.

KfW Förderung: energieeffizient bauen
Attraktive Kredite
Die Administration der BEG WG liegt bei der KfW. Alle Infos hierzu finden Sie hier. Möchten Sie zum Beispiel energieeffizient bauen, können Sie bei der KfW Bank attraktive Kredite mit bis zu fünf Prozent Tilgungszuschuss beantragen. Auch für Sanierungsarbeiten gibt es Kredite.
Fördermöglichkeiten über die KfW*
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Förderfähig
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Kredit 261
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Tilgungszuschuss
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NEUBAU & KAUF
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Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (BEG WG)
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max. 120.000 Euro je Wohneinheit (max. 5 % Tilgungszuschuss)
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max. 6.000 Euro
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BESTANDSGEBÄUDE
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Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
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max. 150.000 Euro je Wohneinheit (max. 25 % Tilgungszuschuss)
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max. 37.500 Euro
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BAFA Förderung
Bis zu 40 %
Die Antragstellung für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über die BAFA können Sie eine Vielzahl von Heiztechniken fördern lassen und von Boni profitieren. Eine Fachplanung lässt sich ebenfalls mit bis zu 50 Prozent bezuschussen. Ihren Antrag können Sie direkt online stellen.
Förderung auch für Heizungsoptimierung
Bis zu 20 %
Es ist auch eine Förderung von 15 Prozent für Heizungsoptimierungen möglich. Hierzu gehören Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen oder Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsplans (iSFP)** gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent.
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***:
Heiztechnik | Förderung bis zu |
Innovationsbonus | iSFP Bonus | Mit Austausch Ölheizung |
|
---|---|---|---|---|---|
NEUBAUTEN | Solarkollektor- anlage |
30 % | |||
Biomasseanlage | 35 % | + 5 % | |||
Wärmepumpen- anlage |
35 % | ||||
BESTANDS- GEBÄUDE |
Solarthermie- anlage |
30 % | + 5 % | + 10 % | |
Biomasseanlage | 35 % | + 5 % | + 5 % | + 10 % | |
EE-Hybridheizung | 35 % | + 5 % | + 10 % | ||
Wärmepumpen- anlage |
35 % | + 5 % | + 10 % | ||
Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwert-Technik erneuerbare Energie) |
30 % | + 5 % | + 10 % | ||
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“**** |
20 % | + 5 % | |||
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen) |
20 % | + 5 % |
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***:
HEIZTECHNIK
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Zuschuss
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Wärmepumpen-Bonus
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ISFP BONUS
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Mit Austausch fossile Heizung****
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Solarthermie
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25 %
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Biomasseanlage
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10 %
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+ 10 %
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Wärmepumpenanlage*****
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25 %
|
+ 5 %
|
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+ 10 %
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Innovative Heiztechnik
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25 %
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+ 10 %
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EE-Hybridheizung ohne Biomasseheizung
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25 %
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+ 5 %
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|
+ 10 %
|
EE-Hybridheizung mit Biomasseheizung
|
20 %
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+ 5 %
|
|
+ 10 %
|
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen)
|
15 %
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+ 5 %
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Energieberatung ist wichtig
Zertifizierte Berater
Möchten Sie eine Förderung für energetische Baumaßnahmen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Deswegen verfügen wir über zertifizierte Berater, die wir Ihnen für die Planung Ihrer neuen Heizung zur Seite stellen.
Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag einreichen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
*Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
**Möchten Sie Ihr Haus Schritt für Schritt sanieren, können Sie mit einem Energieeffizienz-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und die einzelnen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen. Sie profitieren auf diese Weise von höheren Förderungen.
***Die Fördersätze sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln und Schwankungen unterlegen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
****wenn Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen gibt es den Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
*****solange diese nicht mit Gas betrieben wird
Wissenswertes
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Was zahlt die Krankenkasse für den Badumbau?
Die Krankenkasse ist nicht zuständig für die Bezuschussung von Badsanierungen. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie sich für Zuschüsse an Ihre Pflegekasse wenden.
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