Förderung Heizung 

Umweltschonend heizen war nie so einfach

Eine neue Heizung ist teuer und für viele Menschen nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Einen Anreiz zum nachhaltigen und effizienten Heizen gibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Form von Krediten und Zuschüssen für Einzelmaßnahmen.

Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.  

KfW Förderung: energieeffizient bauen & sanieren 

Attraktive Kredite

Die Administration der BEG liegt bei der KfW. Alle Infos hierzu finden Sie hierMöchten Sie energieeffizient bauen, können Sie den neuen Kredit „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) in Anspruch nehmen. Auch für Sanierungsarbeiten gibt es einen Kredit: BEG WG

Fördermöglichkeiten über die KfW*

Förderfähig
Kredit
KREDIT 297, 298
Klimafreundlicher Neubau
max. 150.000 Euro je Wohnung
KREDIT 261
Sanierung zum Effizienzhaus
max. 150.000 Euro je Wohneinheit

BAFA Förderung

Bis zu 40 %

Die Antragstellung für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Über die BAFA können Sie eine Vielzahl von Heiztechniken fördern lassen und von Boni profitieren. Eine Fachplanung lässt sich ebenfalls mit bis zu 50 Prozent bezuschussen. Ihren Antrag können Sie direkt online stellen.

Übrigens: Benötigen Sie nach einem Heizungsdefekt bis zum Einbau der neuen Heizung eine provisorische Heiztechnik, wird auch diese gefördert. Die Höhe der Förderung entspricht dem Fördersatz für die neue Heizung. 

Mieten Sie Ihre Übergangsheizung gleich hier:

Förderung auch für Heizungsoptimierung 

Bis zu 20 %  

Es ist auch eine Förderung von 15 Prozent für Heizungsoptimierungen möglich. Hierzu gehören Maßnahmen wie der Ersatz von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen, eine Analyse des Ist-Zustands und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsplans (iSFP)** gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent

 

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***:

Heiztechnik Förderung
bis zu
Innovationsbonus iSFP Bonus Mit Austausch
Ölheizung
NEUBAUTEN Solarkollektor-
anlage
30 %
Biomasseanlage 35 % + 5 %
Wärmepumpen-
anlage
35 %
BESTANDS-
GEBÄUDE
Solarthermie-
anlage
30 % + 5 % + 10 %
Biomasseanlage 35 % + 5 % + 5 % + 10 %
EE-Hybridheizung 35 % + 5 % + 10 %
Wärmepumpen-
anlage
35 % + 5 % + 10 %
Gas-Hybridheizung
(Gas-Brennwert-Technik
erneuerbare Energie)
30 % + 5 % + 10 %
Gas-Brennwertheizung
„Renewable Ready“****
20 % + 5 %
Heizungsoptimierung
(z.B. hydraulischer Abgleich,
Pumpe austauschen)
20 % + 5 %

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***:

HEIZTECHNIK
Zuschuss
Wärmepumpen-Bonus
ISFP BONUS
Mit Austausch fossile Heizung****
Solarkollektoranlagen
25 %
+ 10 %
Biomasseheizungen
10 %
+ 10 %
Wärmepumpen (elektrisch betrieben)
25 %
+ 5 %
+ 10 %
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
25 %
+ 10 %
EE-Hybridheizung (Kombi aus den hier genannten Wärmeerzeugern)
25 %
+ 5 %
+ 10 %
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen)
15 %
+ 5 %

Energieberatung ist wichtig

Zertifizierte Berater

Möchten Sie eine Förderung für energetische Baumaßnahmen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Deswegen verfügen wir über zertifizierte Berater, die wir Ihnen für die Planung Ihrer neuen Heizung zur Seite stellen. 

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag einreichen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 

*Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. 

**Möchten Sie Ihr Haus Schritt für Schritt sanieren, können Sie mit einem Energieeffizienz-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und die einzelnen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen. Sie profitieren auf diese Weise von höheren Förderungen.

***Die Fördersätze sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln und Schwankungen unterlegen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

****wenn Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 20 Jahre zurückliegt. Ausgenommen von der Mindesbetriebslaufzeit sind dezentrale Gasetagenheizungen.

Wissenswertes

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