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Förderung Heizung 2024klimafreundliches Heizen

Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich. So sieht es das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz vor. In Neubauten im Neubaugebiet dürfen schon ab dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden. Doch eine neue Heizung ist teuer und für viele Menschen nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann deshalb von Förderungen Gebrauch machen.
Lassen Sie sich von uns zum Thema Förderung Heizung beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.

foerdrmittel

Staatliche Förderung Heizung ab 2024

Bis zu 70 %

Es gibt ab 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent für jeden, der auf Erneuerbare Energien umsteigt. Wer eine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht, kann sich zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten sichern. Darüber hinaus gibt es eine 30-prozentige Förderung für Menschen mit geringem Einkommen. Werden verschiedene Boni kombiniert, liegt der maximale Fördersatz bei 70 Prozent der Investitionskosten.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.

Staatliche Fördersätze*

MAßNAHME/KONDITION FÖRDERUNG
Umstieg auf Erneuerbares Heizen 30 % Grundförderung
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 20 % Geschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro 30 % einkommensabhängiger Bonus
MAßNAHME/KONDITION
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
FÖRDERUNG
30 % Grundförderung
MAßNAHME/KONDITION
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028
FÖRDERUNG
20 % Geschwindigkeitsbonus
MAßNAHME/KONDITION
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
FÖRDERUNG
30 % einkommensabhängiger Bonus

* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Welche Heizungen werden staatlich gefördern?

Möchten Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen, stehen Ihnen folgende technologische Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung auf Basis von hauptsächlich erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
  • Jede Kombination von Technologien, die mind. 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt

Wichtige Hinweise zur Beantragung einer Heizungsförderung

KfW** & BAFA

  • Die Heizungsförderung ist sowohl über die KfW als auch über die BAFA für energetische Einzelmaßnehmen (BEG EM) erhältlich
  • Die Förderung ist im Januar stufenweise gestartet. Antragsbeginn war der 27.02.2024.
  • Berechtigt sind zunächst Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen. Weitere Antragsgruppen folgen.
  • Neben den oben genannten Zuschüssen ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen über die KfW erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ohne die vorherige Zusage von der KfW oder der BAFA ist nicht möglich.
  • Wer ein konkretes Vorhaben plant und einen Zuschuss beantragen möchte, kann sich bereits seit dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
  • Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der KfW-Seite zur Heizungsförderung.

** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

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Kontakt

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Funckstraße 86 und 86a
42115 Wuppertal
Telefon: +49 202 304987 Telefax: +49 202 301811 Email: info@barth-wuppertal.de

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